Beschuldigte hat zu Protokoll gegeben, dass er nicht mehr an Hepatitis C leide; es sei alles wieder in Ordnung. Medikamente gegen Hepatitis C müsse er nicht mehr nehmen; er müsse jedoch alle drei Monate zur Kontrolle. Gegen Diabetes mellitus Typ II und gegen die psychische Störung, namentlich die bipolare affektive Störung, sei er weiterhin auf Medikamente angewiesen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 20).