Der Beschuldigte hat mit der zum Nachteil von seinem Sohn C._____ begangenen versuchten vorsätzlichen Tötung in schwerwiegender Weise gegen die schweizerische Rechtsordnung verstossen. Zwar konnte die Tötung – aufgrund des Eingriffs von A._____ – nicht vollendet werden, das ändert jedoch nichts daran, dass der Beschuldigte eine sehr schwere Straftat gegen das hochwertige Rechtsgut des menschlichen Lebens begangen hat. Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft. Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt (vgl. oben), hat sich der Beschuldigte hierzulande verschiedentlich und wiederholt Regelverstösse zu Schulden kommen lassen.