Situationen sind zu befürchten (UA act. 988). C._____ sagte denn auch aus, dass es für ihn keine grosse Rolle spiele, ob der Vater noch in der Schweiz sei oder nicht. Es sei für ihn nicht mehr relevant (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 14). Die fast volljährige Tochter sagte aus, dass seit dem Weggang des Beschuldigten aus der gemeinsamen Familienwohnung das Zusammenleben ruhiger und angenehmer verlaufe. Zu allen drei Kindern dürfte es dem Beschuldigten dennoch ohne Weiteres möglich sein, wenn diese es denn wünschen, den Kontakt zu ihnen über moderne Kommunikationsmittel aufrechtzuerhalten.