Der persönliche Kontakt zur Ehefrau und den Kindern ist aktuell nicht mehr vorhanden (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 21). Es ist denn auch nicht erkennbar, dass ein solcher Kontakt von der Familie gewünscht wird. Zumindest seit der Entlassung des Beschuldigten aus der PDAG am 15. Juli 2022 hat der Beschuldigte kaum mehr Kontakt zu seiner Familie gehabt. Nach dem Gesagten kann schwerlich von intakten familiären Beziehungen gesprochen werden. Was den volljährigen Sohn C._____ betrifft, ist festzuhalten, dass dieser Opfer der versuchten vorsätzlichen Tötung wurde. Die Vater-Sohn-Beziehung ist ebenfalls emotional nachhaltig belastet, der Beschuldigte ist von seinem Sohn enttäuscht, es