Auch in beruflicher Hinsicht stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Reintegration zumindest nicht schlechter als in der Schweiz. Selbst wenn sich der aktuelle Bezug des Beschuldigten zu Afghanistan vor dem Hintergrund, dass seine Kinder und seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in der Schweiz leben, nicht als besonders ausgeprägt erweist, erscheint eine wirtschaftliche und soziale Integration zumindest nicht unzumutbar. Ein Neuanfang in Afghanistan ist ihm daher bei gutem Willen möglich.