Nach dem Gesagten hat sich der Beschuldigte zwar in den letzten 13 Jahren in der Schweiz aufgehalten. Die Integration des Beschuldigten in der Schweiz geht jedoch nicht über das hinaus, was angesichts dieser langen Aufenthaltsdauer ohnehin zu erwarten gewesen wäre und erscheint insgesamt unterdurchschnittlich. Negativ auf eine nachhaltige Integration wirken sich insbesondere seine mehrfachen Verurteilungen aus.