_ hat ebenfalls ausgesagt, dass sie seit mehr als einem halben Jahr keinen Kontakt mehr zum Beschuldigten habe. Sie habe ihm gegenüber auch kundgetan, dass sie keinen Kontakt zu ihm wünsche. Die Kinder hätten den Vater seit eineinhalb bis zwei Jahren nicht mehr gesehen und ihn sozusagen vergessen. Der Scheidungsprozess sei bereits in Gang gesetzt worden und es stehe diesbezüglich beim Familiengericht Muri ein Termin an (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3 f., 10, 21). Die persönliche und gesellschaftliche Integration des Beschuldigten erweist sich in Anbetracht seiner Aufenthaltsdauer als eher unterdurchschnittlich.