Zusammen mit seiner nunmehr getrennt von ihm lebenden Ehefrau hat der Beschuldigte mittlerweile drei Kinder (geboren in den Jahren 1997, 2006 und 2014), die ebenfalls in der Schweiz leben. Zu den Kindern hat er aktuell nur noch ganz selten – z.B. über WhatsApp – Kontakt. C._____ hat zu Protokoll gegeben, dass er seit dem Vorfall keinen bzw. nur spärlichen Kontakt zum Vater habe. Der Vater sei wie eine fremde Person für ihn. Auch die jüngeren Geschwister würden den Vater nicht mehr vermissen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 13 f., 16). A._____ hat ebenfalls ausgesagt, dass sie seit mehr als einem halben Jahr keinen Kontakt mehr zum Beschuldigten habe.