5.4. 5.4.1. Der heute 49 Jahre alte Beschuldigte wurde am tt.mm.1974 in Afghanistan geboren, wo er bis zu seinem 5. Lebensjahr lebte. Anschliessend übersiedelte er mit seiner Familie in den Iran. Am 14. Oktober 2010, d.h. erst im Alter von 36 Jahren, reiste der Beschuldigte, zusammen mit seiner Ehefrau A._____, ebenfalls afghanische Staatsangehörige, und den beiden Kindern C._____ und D._____ in die Schweiz ein. Als Einreisegrund gab er damals an, er habe dem gesellschaftlichen Druck, den seine Suchtabhängigkeit ausgelöst habe, ausweichen wollen. Er habe sein Gesicht in der Gesellschaft verloren (MIKA-Akten, Befragungsprotokoll vom 22. Oktober 2010, S. 7).