4.3.4. Aufgrund der Eignung und Erforderlichkeit kommt vorliegend nur eine stationäre Massnahme in Frage. Mildere Massnahmen stehen nicht zur Verfügung. Der Gutachter hält in seinem Gutachten fest, dass aufgrund des komplexen Störungsbildes, der hohen Rückfallgefahr sowie des Umstandes, dass kurz- oder mittelfristig eine Reintegration unmöglich seien, zum Schluss, dass lediglich eine stationäre Behandlung längerfristig erfolgversprechend sei. Die bisherigen Erfahrungen mit stationären Behandlungen zeigten auf, dass es sich um eine längerfristige Therapie handeln müsse, die zumindest in einer ersten Phase in einem geschlossenen Rahmen zu erfolgen habe (Protokoll der