Dokumentiert seien insbesondere die Fälschung von Ausweisen und Veruntreuung. Dem Risiko lägen einerseits krankhafte Faktoren zugrunde, insbesondere die bipolare affektive Störung, die Abhängigkeit von Opioiden und das pathologische Spielen. Zusätzlich müssten normalpsychologische Faktoren beachtet werden, vor allem die mit seinem Rollenbild als Mann und Familienvater verknüpfte erhöhte (narzisstische) Kränkbarkeit. Sowohl ein deutliches Rückfall- und Ausführungsrisiko sind damit hinlänglich ausgewiesen. Bei der körperlichen Integrität handelt es sich um ein hohes Rechtsgut, weshalb weiterhin von einer erhöhten Gefährlichkeit des Beschuldigten auszugehen ist.