Dr. med. E._____ führte in seinem Gutachten weiter aus, dass die vorgeworfene Straftat indirekt mit der diagnostizierten psychischen Störung zusammenhänge, sei diese letztlich die Ursache seines sozialen Abstieges und somit seiner seit langem und zunehmend erlebten Kränkung gewesen, welche ihrerseits vom Beschuldigten aufgrund der erlebten Entwertung als Mann und Familienoberhaupt entstanden ist (UA act. 918).