Der Beschuldigte wurde im Rahmen des vorliegenden Verfahrens durch Dr. med. E._____ am 17. Mai 2021, am 4. Juni 2021, am 24. August 2021 sowie am 8. September 2021 psychiatrisch begutachtet. Das von ihm erstellte Vorabgutachten datiert vom 10. Juni 2021, das Hauptgutachten vom 13. September 2021. Sodann wurde Dr. med. E._____ anlässlich der Berufungsverhandlung zur Erläuterung und Ergänzung einvernommen (vgl. Art. 187 Abs. 2 StPO).