Der Beschuldigte ist im Strafregister mit mehreren Vorstrafen verzeichnet. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 15. Januar 2015 wurde der Beschuldigte wegen Fälschung von Ausweisen z u einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 2 Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt. Am 1. Juli 2015 wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten wegen mehrfachen Tätlichkeiten und mehrfacher Drohung als Teilzusatzstrafe zum Grundurteil der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 15. Januar 2015 zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 3 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 900.00 verurteilt.