3.3.3. Der Beschuldigte hat am 17. April 2021, nachdem es in der Familienwohnung in Y._____ zu einer Auseinandersetzung zwischen ihm, seiner Ehefrau A._____ und dem ältesten Sohn C._____ gekommen ist, in der Küche ein Messer mit einer Klingenlänge von ca. 25 cm behändigt und ist damit in Tötungsabsicht und unter Äusserung einer Todesdrohung bis auf weniger als zwei Meter auf seinen Sohn C._____ zugegangen.