Todesdrohung – mit der Absicht auf seinen Sohn C._____ zugegangen ist, das Messer mit einer Klingenlänge von 25 cm gegen diesen einzusetzen. Dabei hat er zumindest im Sinne des Eventualvorsatzes billigend in Kauf genommen, seinem Sohn tödliche Verletzungen zuzufügen. Damit ist entgegen der Vorinstanz die Tötungsabsicht des Beschuldigten erstellt.