Es ist denn auch nicht ersichtlich, weshalb der Beschuldigte im Korridor mit dem Messer in der Hand an seiner Ehefrau vorbei auf seinen Sohn C._____ hätte zuschreiten sollen, wenn es ihm erkennbar bloss darum gegangen wäre, seinen Sohn C._____ verbal einzuschüchtern. Dies hätte er denn auch ohne Weiteres ohne das gefährliche Messer in der Hand oder aus Distanz tun können. Vielmehr hat sich der Beschuldigte nach Behändigen des Messers unverzüglich in Richtung des Zimmers seines Sohnes C._____ begeben. Dieses gezielte und gemäss C.___