bekannt sein. Der von C._____ gewonnene Eindruck, dass ihn der Beschuldigte habe abstechen wollen, steht im Einklang mit der Wahrnehmung von A._____, der Ehefrau des Beschuldigten. So hat diese ausgesagt, dass das Thema Respekt schon seit langem ein zentraler Punkt in der Familie sei, es aber noch nie vorgekommen sei, dass der Beschuldigte ein Messer gepackt und damit auf den Sohn losgegangen sei (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7). Bis zu diesem Vorfall sei es lediglich zu verbalen Auseinandersetzungen und Drohungen gekommen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9). Ihr Sohn C._____ hätte keine Chance gehabt zu entkommen.