Gegenstand Versuchte vorsätzliche Tötung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erhob am 31. März 2022 Anklage gegen den Beschuldigten wegen versuchter vorsätzlicher Tötung (Art. 111 StGB i.V.m. Art. 22 StGB), einfacher Körperverletzung (Art. 123 StGB) und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a Ziff. 1 BetmG). 2. Mit Urteil vom 28. Juni 2022 erkannte das Bezirksgericht Muri: 1. Der Beschuldigte wird in Bezug auf den Anklagepunkt der versuchten vorsätzlichen Tötung (Art. 111 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB) von Schuld und Strafe freigesprochen.