der Beschuldigte verurteilt wird, zurückzuführen ist, dem Grundsatze nach bei einer Haftungsquote von 100 % schadenersatzpflichtig ist. Im Übrigen wird die Schadenersatzklage von A._____ auf den Zivilweg verwiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 6.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin A._____ Fr. 17'000.00 zzgl. Zins zu 5 % seit 1. Juli 2013 als Genugtuung zu bezahlen. 7. 7.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 6'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. 7.2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von Fr. 6'822.15 auszurichten.