Gemäss dem Kurzbericht ihrer Therapeutin F._____ leide sie dabei vor allem unter diversen körperlichen Schmerzen, Kraftlosigkeit, Konzentrationsproblemen, Ängsten bis Todesängsten, Alpträumen sowie starken Blackouts (UA act. 1127). Anlässlich der Berufungsverhandlung führte A._____ aus, das Verfahren stelle eine grosse Belastung für sie da und sie beabsichtige auch nach Abschluss des Verfahrens zur Verarbeitung weitere Therapiesitzungen in Anspruch zu nehmen (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3). In Bezug auf therapeutische Berichte ist zwar allgemein festzuhalten, dass solche mit Zurückhaltung zu würdigen sind, da es sich dabei gerade nicht um objektive Gutachten handelt.