Vorliegend ist erstellt, dass der Beschuldigte über Jahre hinweg sexuelle Handlungen an seiner zeitweise noch minderjährigen Tochter A._____ vorgenommen hat, indem er sie gezielt unter Druck gesetzt und seine Stellung als Familienoberhaupt ausgenutzt hat. Dabei ist es von Streicheleinheiten, über gegenseitigen Oralverkehr bis hin zum Geschlechtsverkehr gekommen. A._____ leidet seit den Übergriffen an einer posttraumatischen Belastungsstörung als komplexe Traumafolgestörung. Gemäss dem Kurzbericht ihrer Therapeutin F.___