befassen haben werden. - 23 - 6.7. Der Beschuldigte wird vorliegend u.a. wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher Schändung, mehrfachen Inzests und mehrfacher versuchter Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren sowie einer Geldstrafe verurteilt. Bei den vom Beschuldigten verübten Straftaten handelt es sich mithin unter anderem um schwerste Verbrechen, welche sich gegen hochstehende Rechtsgüter richten. Darüber hinaus fällt besonders die Häufigkeit sowie der über mehrere Jahre hinweg andauernde Zeitraum seiner Delinquenz erheblich ins Gewicht.