6.6. Die Chancen auf eine Reintegration des Beschuldigten in seinem Heimatstaat sind nach wie vor intakt. Der Beschuldigte beherrscht die arabische Sprache in Schrift und Sprache. Drei Schwestern und fünf Brüder leben nach wie vor in seiner Geburtsstadt Bagdad (UA act. 3). Anlässlich seiner Befragung vom 15. April 2019 hat er zudem angegeben, dass seine Schwester im Irak ihm ab und zu aushelfe, wenn er oder seine Kinder in Not seien (UA act. 5). Das familiäre Beziehungsnetz in seinem Heimatland erscheint unter diesen Umständen nach wie vor intakt, was ihm für einen Neuanfang behilflich sein kann.