Er erhält Ergänzungsleistungen in Höhe von rund Fr. 2'520.00 monatlich, daneben beteiligt sich sein Sohn an der Miete bzw. den Lebenshaltungskosten. Der Beschuldigte vermag damit gerade einmal seinen Lebensunterhalt zu decken, verfügt gleichzeitig jedoch eigenen Angaben zufolge über Schulden in Höhe von Fr. 100'000.00 (UA act. 1088), wobei gegen den Beschuldigten keine Betreibungen registriert sind (UA act. 1096).