__ eine Schuldanerkennung unterzeichnet hat, in welcher sie erklärt, dem Beschuldigten die Wohnungsmiete für 5 Monate à Fr. 1'500.00, insgesamt Fr. 7'500.00, Krankenkassenrechnungen, Betreibungen der SBB, die Ferien in Bulgarien im Juli 2019 sowie die zweite Mahnung für eine Handyrechnung zu schulden (GA act. 1084). Indessen hat der Beschuldigte seine Forderung gegenüber A._____ nur insofern spezifiziert, er wolle das Geld für die Wohnungsmiete und seine Lebenshaltungskosten haben (vgl. insb. UA act. 521). Auf die Frage, weshalb er dieses Geld von A._____ auch nach ihrem Auszug verlangt habe, antwortete er wiederholt, wie er denn sonst seine Rechnungen hätte bezahlen sollen (UA act. 1053).