3. 3.1. Dem Beschuldigten wird sodann in Anklageziffer I.B. zusammenfassend vorgeworfen, dass er A._____ im Zeitraum von Anfang Oktober 2018 bis zum 1. April 2019 mehrfach durch Tätlichkeiten und Drohungen dazu habe bewegen wollen, ihm Geld für seine Wohnungsmiete sowie für seine Lebenshaltungskosten und diejenigen seines Sohnes C._____ zu geben, obwohl A._____ zu diesem Zeitpunkt bereits aus der Familienwohnung ausgezogen war. Zudem habe er sie eine Schuldanerkennung unterzeichnen lassen, wonach sie ihm einen Betrag von Fr. 15'097.00 schulde.