Darüber hinaus erscheint es nachvollziehbar, dass bei einer Vielzahl von Handlungen über einen vergleichsweise langen und teilweise schon weit zurückliegenden Zeitraum die Detailgetreue wesentlichen geringer ausfällt als hinsichtlich einzelner, herausstechender Ereignisse. Es erscheint damit nachvollziehbar, wenn A._____ selbst ausführt, die entsprechenden Handlungen seien für sie normal, gewissermassen Alltag gewesen, weshalb sie hinsichtlich der Details Erinnerungslücken habe (UA act. 918; GA act. 1043).