habe sie an intimen Stellen, an den Brüsten sowie zwischen den Beinen berührt, zunächst noch oberflächlich über den Kleidern, später auch ohne Kleidung. Es sei dann auch oft vorgekommen, dass er sie nachts aufgeweckt habe, weil er sie geküsst und im Vaginalbereich gestreichelt habe oder dass er zu ihr ins Badezimmer gekommen sei, wenn sie geduscht habe, um ihr beim Haarewaschen zu helfen, wobei er sie wiederum am ganzen Körper, an den Brüsten und im Intimbereich gestreichelt und seine Finger in ihre Vagina eingeführt habe. Irgendwann habe der Beschuldigte sie dann aufgefordert, ihn ebenfalls am Penis zu berühren und ihn oral zu befriedigen.