Strafverfahrens konstant, schlüssig und nachvollziehbar und somit glaubhaft ausgefallen. Sowohl am 2. April 2019, am 23. April 2019 sowie an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung schilderte sie zunächst in freier Erzählung, wie es zu den Übergriffen gekommen sei. Dabei führte sie jeweils aus, dass die Übergriffe begonnen hätten, als sie und ihr Bruder nach dem Tod der Mutter vom Kinderheim zum Beschuldigten nach Q._____ gezogen seien. Sie sei damals etwa zwölf oder dreizehn Jahre alt gewesen. Ihr sei damals aufgefallen, dass der Beschuldigte sie anders angesehen habe, dass es ihn gereizt habe, wenn er sie nur in Unterwäsche oder leicht bekleidet gesehen habe.