In der Folge wurde A._____ mehrfach, d.h. am 2. April 2019, am 23. April 2019, am 18. September 2020, am 1. November 2022 anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung sowie am 11. Januar 2024 anlässlich der Berufungsverhandlung erneut zu den angeklagten sexuellen Handlungen befragt, wobei sich das Obergericht dadurch einen persönlichen Eindruck ihres Aussageverhaltens und ihrer Persönlichkeit gewinnen und Unklarheiten klären konnte.