gewesen sei, sei er dann auch mit seinem Penis in ihre Vagina eingedrungen. Dabei sei er jeweils zum Samenerguss gekommen, wobei er nur manchmal ein Kondom benutzt habe. Die Übergriffe hätten ungefähr wöchentlich, teilweise im Schlafzimmer oder im Badezimmer, in den Ferien auch in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen stattgefunden. Für sie sei das die Normalität gewesen, sie habe dem Beschuldigten aber gesagt, dass sie das nicht wollte (UA act. 775).