A._____ wurde erstmals am 1. April 2019, als sie auf dem Polizeistützpunkt Aarau gegen den Beschuldigten Anzeige erstattete, polizeilich befragt. Während sie zunächst zu den Vorkommnissen desselben Tages befragt wurde (vgl. dazu die Tatvorwürfe in Anklageziffer I.B. sowie die Ausführungen in Ziff. 3 hernach), erwähnte sie beinahe beiläufig, dass der Beschuldigte sie auch schon sexuell belästigt habe. Auf konkrete Nachfrage führte sie dann aus, dass der Beschuldigte sie seit ihrer Pubertät mehr als Frau, denn als Tochter wahrgenommen habe. Im Alter von ungefähr 13 Jahren habe er damit begonnen, sie an intimen Stellen zu berühren, auch an der Brust und zwischen den Beinen. Als sie volljährig