Dabei habe der Beschuldigte wissentlich und willentlich seine Überlegenheit gegenüber seiner heranwachsenden Tochter, ihre emotionale und soziale Abhängigkeit von ihm als Vater, teilweise aber auch ihre Widerstandsunfähigkeit im Schlaf ausgenutzt, indem er sich nachts zu ihr ins Bett gelegt habe. Als A._____ sich mit zunehmendem Alter vermehrt gegen die sexuellen Handlungen zur Wehr gesetzt habe, sei er zudem handgreiflich geworden, namentlich indem er sie geohrfeigt, geschubst, festgehalten sowie insbesondere während des Geschlechtsverkehrs mit seinem Gewicht fixiert habe.