Die geschilderten sexuellen Handlungen hätten sich wöchentlich, zeitweilig monatlich in der jeweiligen Familienwohnung in Q._____ bzw. R._____ oder in den Ferien in Wohnungen oder Hotelzimmern zugetragen. Dabei habe der Beschuldigte wissentlich und willentlich seine Überlegenheit gegenüber seiner heranwachsenden Tochter, ihre emotionale und soziale Abhängigkeit von ihm als Vater, teilweise aber auch ihre Widerstandsunfähigkeit im Schlaf ausgenutzt, indem er sich nachts zu ihr ins Bett gelegt habe.