Der Beschuldigte habe sie ausserdem regelmässig dazu aufgefordert, ihn ebenfalls an seinen erogenen Zonen zu berühren und zu streicheln, namentlich seinen Penis mit der Hand und dem Mund bis zum Samenerguss zu stimulieren. In der Folge habe er sie regelmässig verbal zum Oralverkehr bis hin zum Samenerguss gedrängt und diesen regelmässig auch an ihr vollzogen, indem er mit seinem Mund ihre Vulva und ihre Vagina stimuliert habe. Spätestens als A._____ volljährig war, habe er auch regelmässig den Geschlechtsverkehr bis hin zum Samenerguss mit ihr vollzogen, indem er mit seinem Glied vaginal in sie eingedrungen sei. Dabei habe er nur teilweise ein Kondom verwendet.