2. 2.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten in Anklageziffer I.A. zusammenfassend vor, spätestens seit Anfang des Jahres 2009 in der Wohnung der Familie regelmässig sexuelle Handlungen an seiner damals 12- bis 13-jährigen Tochter A._____ vorgenommen zu haben. Anfänglich habe er sie näher zu sich herangezogen, umarmt, berührt und am Hals, Nacken und auf den Mund geküsst, wobei er ihr auch Zungenküsse gegeben habe. Mit der Zeit habe er seine nach wie vor 13-jährige Tochter auch an den Brüsten und der Vulva gestreichelt.