___ Schadenersatz in Höhe von Fr. 4'193.00 sowie Fr. 17'000.00 als Genugtuung zu bezahlen und stellte fest, dass der Beschuldigte für künftig anfallende Kosten aus und im Zusammenhang mit den verurteilten Straftaten grundsätzlich im Umfang von 100 % haftbar sei. 3. 3.1. Gegen das gleichentags mündlich eröffnete Urteil melde der Beschuldigte am 5. November 2022 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 28. Januar 2023 zugestellt. 3.2. Mit Berufungserklärung vom 7. Februar 2023 beantragte der Beschuldigte, das erstinstanzliche Urteil sei vollumfänglich aufzuheben und er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. -3-