2. Mit Urteil vom 1. November 2022 befand das Bezirksgericht Aarau den Beschuldigten für schuldig im Sinne der Anklage und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren – unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 32 Tagen, sowie der ausgestandenen Ersatzmassnahmen von 276 Tagen im Umfang von 92 Tagen – sowie einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 30.00. Darüber hinaus verwies es den Beschuldigten für 10 Jahre des Landes, wobei es auf eine Ausschreibung im SIS verzichtete. Schliesslich verpflichtete es den Beschuldigten, der Privatklägerin A.___