- 1 Schraubenzieher - 1 Paar Handschuhe Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. - 16 - 5.2. Die beschlagnahmten Schuhe werden dem Beschuldigten zurückgegeben. Verlangt der Beschuldigte diese nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft heraus, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 6. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilklage von E._____ (Inhaber der Einzelfirma «F._____», ehemals Kollektivgesellschaft «D._____ KLG») wird auf den Zivilweg verwiesen. 7. 7.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 3'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.