Der Beschuldigte hat einen «Einbruchdiebstahl» von zehn hochwertigen Fahrrädern mit einer Deliktssumme von mehr als Fr. 60'000.00 und einem Sachschaden von mehr als Fr. 8'000.00 begangen. Durch seinen in Mittäterschaft begangenen nächtlichen Einbruch hat er zudem das Sicherheitsempfinden des Inhabers des betroffenen Ladenlokals gravierend verletzt. Mithin ist von einer erheblichen Rechtsgutverletzung auszugehen, wie auch die ausgesprochene Freiheitsstrafe von 8 Monaten zum Ausdruck bringt. Sodann bestehen hinsichtlich seiner Legalbewährung ganz erhebliche Bedenken. Ihm muss grundsätzlich eine schlechte Legalprognose gestellt werden.