Überdies wurde er zwischenzeitlich wegen Gehilfenschaft zu Fälschung von Ausweisen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Gemäss eigenen Angaben hat er keine Freunde oder enge Bezugspersonen in der Schweiz (UA act. 10). Sein Ziel sei es, eine eigene Firma zu gründen, um Geld zu verdienen (UA act. 10). Bis anhin arbeitete der Beschuldigte als Angestellter bei diversen Firmen (UA act. 5). Vermögen hat er keines. Im Gegenteil: Er hat bei der Krankenkasse Schulden in der Höhe von rund Fr. 2'000.00 (UA act. 8). Zudem ist er trotz der kurzen Aufenthaltsdauer in der Schweiz bereits vorbestraft.