Der Beschuldigte arbeitete früher einmal während rund eineinhalb Jahren als Sanitärinstallateur in Zürich. Daraufhin kehrte er nach Slowenien zurück, wo er eine Ausbildung absolvierte, wobei er immer wieder für ein paar Monate in die Schweiz eingereist war (UA act. 6). Seit Mai 2021 befindet sich der Beschuldigte erneut in der Schweiz (VA act. 463 f.). Mit Strafbefehl vom 11. Mai 2021 wurde er der Veruntreuung eines Leasingfahrzeuges, begangen am 3. November 2018 in Basel, schuldig gesprochen. Überdies wurde er zwischenzeitlich wegen Gehilfenschaft zu Fälschung von Ausweisen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.