Während des Strafverfahrens verstrickte er sich zudem in unglaubhafte Aussagen und zeigte sich nur insoweit geständig, als seine Tatbeteiligung auf der Hand lag. Auch noch im Berufungsverfahren hat er sich auf den Standpunkt gestellt, er habe sich bloss in sehr untergeordnetem Umfang als Gehilfe am «Einbruchdiebstahl» beteiligt. Mithin kann weder von einer nachhaltigen Einsicht noch einer aufrichtigen Reue ausgegangen werden, was sich hinsichtlich seiner Legalprognose negativ auswirkt. Darüber hinaus steht er nach wie vor unter einem gewissen finanziellen Druck und benötigt Geld zur Begleichung seiner Schulden und um seinen Unterstützungspflichten nachzukommen.