324, 334, 352) begonnen – der Beschuldigte sei dabei wohl «hinter der Wand verblieben» –, die Eingangstüre aufzubrechen und ein Fahrrad nach dem anderen herauszubringen und hinter das Haus zum Beschuldigten zu schieben, wo sie zum Abtransport bereitgestellt worden seien. Mithin steht gestützt auf die schlüssigen und nachvollziehbaren und somit glaubhaften Aussagen der Zeugin fest, dass die beiden Täter zielgerichtet vorgegangen sind, wobei das Verhalten des Beschuldigten und des unbekannten Mittäters auf eine abgesprochene Aufgabenteilung schliessen lässt.