3), ist erstellt, dass er zusammen mit dem unbekannten, grösseren Mittäter die Eingangstüre des Fahrradgeschäfts mehrfach inspiziert hat. So sagte die Zeugin aus, sie habe den Beschuldigten zusammen mit einem zweiten Mann vor der Eingangstüre zum Fahrradgeschäft dreimal gesehen (UA act. 324). Dabei habe sich der Beschuldigte zusammen mit dem Unbekannten jeweils umgeschaut, ob sie jemand beobachtete; kam ein Auto, hätten sich die beiden hinter dem Fahrradgeschäft versteckt und seien dann wieder hervorgekommen (UA act. 322, 324, 333). Nach der Prüfung der Eingangstüre habe der unbekannte Mittäter mit dem mitgeführten Brecheisen (UA act. 324, 334, 352)