Sie konnten zu diesem Zeitpunkt frei über die Fahrräder verfügen und haben dadurch neuen eigenen Gewahrsam begründet. Dass ihnen der spätere Abtransport nicht gelungen ist, weil die Polizei aufgetaucht ist, lässt den zu diesem Zeitpunkt bereits vollendeten Diebstahl nicht zu einem blossen Versuch werden. Es ist denn auch nicht so, dass die Täter bereits im Ladenlokal oder beim unmittelbaren Verlassen des Ladenlokals mit den Fahrrädern auf frischer Tat erwischt worden wären. Vielmehr wurden bereits 10 Fahrräder nacheinander um die Hausecke verbracht und diesbezüglich der Gewahrsam des bisherigen Gewahrsamsinhabers nicht nur gebrochen, sondern auch bereits neuer Gewahrsam begründet.