Dadurch, dass die Fahrräder gegen den Willen der D._____ KLG aus dem Ladenlokal verbracht worden sind, wurde deren Gewahrsam gebrochen. Entgegen dem Beschuldigten hatten er und der Mittäter anschliessend auch genügend Zeit, um neuen Gewahrsam zu begründen. Es ist offensichtlich, dass der Beschuldigte und sein Mittäter die Fahrräder hinter das Haus verbracht hatten, um sie dort später abzutransportieren. Es waren zu diesem Zeitpunkt auch nur sie, die wussten, wo sich die Fahrräder befanden. Sie konnten zu diesem Zeitpunkt frei über die Fahrräder verfügen und haben dadurch neuen eigenen Gewahrsam begründet.