7. Die Schadenersatzansprüche der Zivil- und Strafklägerin B._____ werden auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 StPO) 8. 8.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 1'550.00 c) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 10'343.15 d) andere Auslagen Fr. 352.00 Total Fr. 14'245.15