Ein allfälliger Verwertungserlös wird zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet (Art. 442 Abs. 4 StPO). Verletzte oder berechtigte Dritte können innert 5 Jahren nach der Veröffentlichung der Einziehung Anspruch auf die eingezogenen Vermögenswerte erheben. 6.2. Folgender Gegenstand wird dem Beschuldigten zurückgegeben: - 1 Paar Schuhe Der beschlagnahmte Gegenstand kann vom Beschuldigten innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils auf Voranmeldung auf der Gerichtskanzlei abgeholt werden. Bei unbenutztem Ablauf dieser Frist wird der Gegenstand vernichtet. -4-